Häufige Fragen
Rechtliche und praktische Hinweise für Wehrdienstverweigerer und Interessierte.
Was ist Kriegsdienstverweigerung?
Kriegsdienstverweigerung (KDV) ist das in Art. 4 Abs. 3 GG verankerte Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Zuständig ist in der Regel das BAPersBw.
Brauche ich eine schriftliche Begründung?
Ja. Der Antrag sollte Ihre Gewissensentscheidung nachvollziehbar und persönlich darlegen. Dieser Generator hilft beim Entwurf – die Verantwortung für den Inhalt liegt bei Ihnen.
Was kostet der PDF-Download?
Den aktuellen Preis legt der Betreiber fest. Vor dem Download erfolgt eine Freischaltung (Zahlung oder Testmodus).
Ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz verankert?
Ja, gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Dieses Grundrecht gilt zeitlich unbegrenzt, also sowohl in Friedens- als auch in Spannungs- und Verteidigungszeiten.
Besteht in Deutschland aktuell eine Wehrpflicht oder Zivildienstpflicht?
Nein, die allgemeine Wehrpflicht und der damit verbundene Zivildienst wurden im Jahr 2011 ausgesetzt. Das Gesetz zur Wehrpflicht besteht jedoch fort, sodass sie im Spannungs- oder Verteidigungsfall durch einen Beschluss des Bundestages wieder reaktiviert werden kann.
Wie läuft das Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung (KDV) ab?
Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer muss schriftlich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingereicht werden. Der Antragsteller muss darlegen, dass er den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt.
Welche Unterlagen werden für einen KDV-Antrag benötigt?
Der schriftliche Antrag muss einen tabellarischen Lebenslauf sowie eine ausführliche persönliche Begründung der Gewissensentscheidung enthalten. Aus dieser Begründung muss hervorgehen, warum das Töten von Menschen im Krieg für den Antragsteller unvereinbar mit seinem Gewissen ist.
Können auch aktive Soldaten oder Reservisten den Kriegsdienst verweigern?
Ja, ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann jederzeit gestellt werden – auch während des aktiven Dienstes in der Bundeswehr oder als Reservist. Für aktive Soldaten gelten dabei besondere Dienstwege; der Antrag ist über den Disziplinarvorgesetzten einzureichen.
Wer entscheidet über die Anerkennung des KDV-Antrags?
Die zuständige Behörde für die Prüfung und Entscheidung über Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mit Sitz in Köln.
Welche Rechtsmittel gibt es bei einer Ablehnung des KDV-Antrags?
Wird der Antrag vom BAFzA abgelehnt, kann der Antragsteller innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch zurückgewiesen, bleibt der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht.
Was ist der Unterschied zwischen dem früheren Zivildienst und dem heutigen Bundesfreiwilligendienst (BFD)?
Der Zivildienst war ein gesetzlich verpflichtender Ersatzdienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer während der aktiven Wehrpflicht. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) hingegen ist ein rein freiwilliges Engagement für Menschen aller Altersgruppen und steht in keinem rechtlichen Zusammenhang mit einer Dienstpflicht.
Was passiert mit anerkannten Kriegsdienstverweigerern, wenn die Wehrpflicht reaktiviert wird?
Im Falle einer Reaktivierung der Wehrpflicht (z. B. im Verteidigungsfall) werden anerkannte Kriegsdienstverweigerer nicht zum Dienst an der Waffe herangezogen. Sie müssen stattdessen einen zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) außerhalb der Bundeswehr leisten.